Dr. Kevin Marschhäuser war bei AVR bereits mehrere Jahre promotionsbegleitend als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig und dabei von Anfang an eng in die Mandatsbearbeitung eingebunden. Nach seinem Referendariat am Kammergericht Berlin, mit Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sowie in einer auf das öffentliche Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei am Standort Berlin, ist er seit seiner Zulassung im Jahr 2020 als Rechtsanwalt bei AVR tätig.
Dr. Kevin Marschhäuser berät Unternehmen und die öffentliche Hand im gesamten Umwelt- und Planungsrecht, einschließlich des Rechtsschutzes vor den Verwaltungsgerichten. Zu Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit haben sich das Recht der Kreislaufwirtschaft und Produktverantwortung, die Beratung in Altlastenfällen und die strategische umweltrechtliche Beratung von Unternehmen bei der Standortentwicklung herausgebildet.
Vita
- Geboren 1992 in Hammelburg (Bayern)
- Studium der Rechtswissenschaft mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung in Bayreuth
- Promotion zum Thema „Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen im Europäischen Verfassungsverbund“ an der Universität Heidelberg, Institut für deutsches und europäisches Verwaltungsrecht
- Eintritt in die Kanzlei 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter
- Von 2018 bis 2020 Referendariat am Kammergericht Berlin mit Stationen im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und bei Posser, Spieth, Wolfers & Partners
- Seit 2020 Rechtsanwalt bei AVR
Veröffentlichungen
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„Überragendes öffentliches Interesse“ als Abwägungsbelang zur Beschleunigung von Klimaschutzvorhaben,
zusammen mit Andrea Versteyl
in: KlimR 2022, S. 74 ff.
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Abfallende von mineralischen Abbruchabfällen und (Boden-)Aushub – ein Leitfaden für die Praxis
in: Thiel/E. Thomé-Kozmiensky/Senk/Wotruba/Antrekowitsch/Pomberger (Hrsg.), Mineralische Nebenprodukte und Abfälle 9 – Aschen, Schlacken, Stäube und Baurestmassen –, Neuruppin 2022, S. 110 ff.
zusammen mit Peter Kersandt
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2020
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Öffentlichkeitsbeteiligung in immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren – Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit
zusammen mit Andrea Versteyl
in: EurUP 2020, S. 449 ff.
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Rechtliche Rahmenbedingungen für die Stilllegung und den Rückbau von Kohlekraftwerken
zusammen mit Peter Kersandt
in: Immissionsschutz 2020, S. 171 ff.
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Beschleunigung von Genehmigungsverfahren – aber wie? Teil 2: Instrumente der Beschleunigung – Schritte in die richtige Richtung
in: I+E 2020, S. 76 ff.
zusammen mit Andrea Versteyl
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Die Grundrechtsberechtigung juristischer Personen im Europäischen Verfassungsverbund
Europäische Hochschulschriften Recht, Berlin u.a. 2020, 260 S.
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Dr. Kevin Marschhäuser
Rechtsanwalt
Associate
Immissionsschutzrecht, Wirtschaft und Klimaschutz, Kreislaufwirtschaft und Produktverantwortung, Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten
030 3180 417-0
marschhaeuser@avr-rechtsanwaelte.de
Hohenzollerndamm 122
14199 Berlin