Bodenschutz und Altlasten

Das Bodenschutz- und Altlastenrecht gehört seit jeher zu den Schwerpunkten von AVR. Die Kanzlei verfügt über ein mehr als 30 Jahre gewachsenes Netzwerk von Sachverständigen nach § 18 BBodSchG, deren gutachterliche Erfahrung und Expertise – neben einer qualifizierten Rechtsberatung – mitentscheidend für den Erfolg in Altlastenfällen ist.

Das Bodenschutz- und Altlastenrecht (BBodSchG und BBodSchV) ist nach wie vor fragmentarisch. Es kommt deshalb darauf an, die Rechtsprechung zu den unterschiedlichen Gefahren- und Eingriffsschwellen im iterativen Verfahren sowie den Ermessenskriterien für die Heranziehung der bodenschutzrechtlich Verantwortlichen zu kennen. Außerdem setzt die anwaltliche Beratung in diesem Rechtsgebiet ein Verständnis für die geologischen und hydrogeologischen Zusammenhänge voraus. Über dieses Know-how verfügt AVR aufgrund der langjährigen Beratung von Eigentümern, Nutzern und Nachbarn von Flächen, bei denen Altlastenverdacht besteht oder schädliche Bodenveränderungen vorliegen.

Ausgewählte Mandate der letzten Jahre

  • Vertretung eines Papierherstellers im Zusammenhang mit einer Untersuchungsanordnung wegen der Überbauung einer Altlast (Betriebsrückstände) in Brandenburg
  • Beratung von Grundstückseigentümern in Berlin wegen Altlast auf dem Nachbargrundstück durch frühere Nutzung als Tankstelle, jetzt Lebensmitteleinzelhandel
  • Beratung einer kommunalen Entwicklungsgesellschaft in Bayern wegen Anordnung zur Entsorgung PFT-belasteten Schlammes
  • umfassende Beratung bei der Beräumung des früheren Unternehmensstandorts der Fa. Technosan wegen Materials vom ehemaligen AGFA-Gelände
  • Beratung und Vertretung wegen einer Untersuchungs- und Sanierungsanordnung im Zusammenhang mit einem Boden- und Grundwasserschaden durch die ehemalige Großwäscherei auf Sylt
  • Beratung eines bayerischen Verkehrsflughafens zur PFT-Altlastenentsorgung auf dem Flughafengelände
  • laufende Beratung des Betreibers einer Sauenzuchtanlage in Sachsen-Anhalt in allen bodenschutzrechtlichen Angelegenheiten, insbesondere im Zusammenhang mit der aus DDR-Zeiten herrührenden Nitratbelastung des Betriebsgrundstücks