Legal Compliance, Due Diligence, Umweltstrafrecht

Die Gewährleistung eines genehmigungskonformen Betriebs ist das Herzstück jedes Compliance-Systems. Bei Sanktionen wegen eines nicht ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs drohen den Verantwortlichen und dem Unternehmen erhebliche Nachteile. Deren Vermeidung erfordert

  • die rechtssichere Beurteilung von Genehmigungserfordernissen auf den verschiedenen Rechtsgebieten (Immissionsschutzrecht, Baurecht, Wasserrecht etc.)
  • die frühzeitige Einleitung und den rechtzeitigen Abschluss von Anzeige- und Genehmigungsverfahren
  • die Einrichtung eines Überwachungssystems zur Gewährleistung eines genehmigungskonformen Betriebs
  • die rechtssichere Delegation von Verantwortlichkeiten
  • die Beachtung umweltrechtlicher Anforderungen bei der Vergabe von Leistungen und dem Abschluss von Verträgen.

Neben der Beratung auf diesen Feldern bieten wir unseren Mandanten regelmäßige Inhouse-Schulungen zur Vermeidung von Umweltrechtsverstößen und Haftungsrisiken an und geben Updates zu gesetzlichen Änderungen.

Unsere Expertise stellen wir zudem im Rahmen von umweltrechtlichen Due-Diligence-Prüfungen – auch in Zusammenarbeit mit auf anderen Gebieten spezialisierten Kanzleien – zur Verfügung.

Seit der Einführung eines Unternehmensstrafrechts 2020 können Straftaten von Leitungspersonen nicht mehr nur für diese, sondern auch für das Unternehmen selbst gravierende wirtschaftliche Konsequenzen haben. Die Verteidigung in Umweltstrafsachen kann wegen der sog. „Verwaltungsakzessorietät“ des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts nur durch Zusammenarbeit von erfahrenen Strafverteidigern und Umweltrechtlern effektiv geleistet werden. Aus diesem Grund arbeiten wir seit Jahren mit namenhaften Strafverteidigern zusammen und verstärken so die „Schlagkraft“ des Verteidigerteams.