AVR berät die Landeshauptstadt München bei der Wärmeplanung

Die Kanzlei hat den Zuschlag für die Beratung der Landeshauptstadt München bei der rechtlichen Umsetzung einer kommunalen Wärmeplanung erhalten.

Mit Blick auf die aktuellen Entwicklungen auf Bundesebene und die viel diskutierte Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) ist die Energiewende im Wärmebereich in den letzten Wochen in den Fokus der Berichterstattung und einer breiten Öffentlichkeit gerückt. Grundlage für die Umsetzung der Maßnahmen vor Ort ist die kommunale Wärmeplanung. Hierzu wird der Bundestag voraussichtlich noch vor der Sommerpause ein neues Bundesgesetz beschließen. Kern des Gesetzes ist die Pflicht zur Durchführung einer Wärmeplanung.

Der Münchner Stadtrat hat das Referat für Klima- und Umweltschutz (RKU) bereits im Jahr 2019 beauftragt, im Benehmen mit allen Referaten und den städtischen Beteiligungsgesellschaften unter Einbindung der Öffentlichkeit einen Maßnahmenplan zu erstellen, der zum Ziel hat, München bereits bis 2035 zu einer klimaneutralen Stadt umzugestalten. Für die Umsetzung soll ein Konzept vorgelegt werden, wie ein erster Stadtbezirk bis 2030 und die gesamte Stadt bis 2035 klimaneutral werden.

Die Landeshauptstadt München hat hierfür im Jahr 2021 eine Wärmestudie in Auftrag gegeben, die Lösungspfade für eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzeigt. Das Gutachten unserer Kanzlei wird sich mit den Instrumenten und ausgewählten Rechtsfragen für die Umsetzung einer Wärmewendestrategie in München auseinandersetzen.

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