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Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Anhörung im Umweltausschuss

In der gestrigen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der IED-Novelle haben die Sachverständigen von BDI, VCI, ThyssenKrupp und AVR übereinstimmend darauf hingewiesen, dass

• der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine 1:1-Umsetzung beinhalte, insbesondere auch auf nach der Richtlinie mögliche Ausnahmeregelungen ohne zureichende Begründung verzichte,

• welche Risiken die Festlegung von strengstmöglichen Werten innerhalb der Emissionsbandbreiten der BVT berge, sodass die Unternehmen nicht nur in Einzelfällen Ausnahmen beantragen werden müssen.

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Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Folgen für die deutsche Wirtschaft

Am 15.04.2026 findet die öffentliche Anhörung im Umweltausschuss statt. Die Kanzlei AVR ist als Sachverständige geladen. In ihrer Stellungnahme geht Frau Prof. Dr. Versteyl insbesondere auf befürchtete Vollzugsdefizite, noch länger dauernde Genehmigungsverfahren und fehlende Investitionssicherheit für die Industrie ein.

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Kanzlei

AVR ist seit 1990 bundesweit und heute mit Standorten in München, Berlin, Hamburg und Potsdam auf allen Gebieten des Umwelt-, Planungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts tätig. Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Genehmigungsmanagement und die Umsetzung umweltrelevanter Industrie- und Infrastrukturvorhaben sowie die Immobilienentwicklung auf Vorhabenträgerseite. Sie „genießt im Markt einen hervorragenden Ruf, insbes. für das jurist. Projektmanagement“ (JUVE Handbuch Wirtschaftskanzleien 2024/25).

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Unser Team besteht aus erfahrenen Fachanwälten und Spezialisten für das Umwelt- und Planungsrecht.

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