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Seminarankündigung: Das Einvernehmen der Gemeinde im Bauplanungsrecht am 25.01.2023

Bestimmte Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung der Gemeinde, in deren Gebiet das Vorhaben realisiert werden soll. Das Bauplanungsrecht bezeichnet diese Zustimmung als das sog. Einvernehmen der Gemeinde.

Entgegen der Annahme vieler Gemeinden ist die Gemeinde nicht wirklich frei in ihrer Entscheidung darüber, ob sie einem Bauvorhaben zustimmt oder nicht.

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Prof. Dr. Andrea Versteyl auf der Wissenschaftlichen Fachtagung der TU Kaiserslautern am 14. März 2023

Frau Prof. Versteyl hält auf der Fachtagung mit dem Thema "Energetische gesetzliche Vorgaben und damit verbundene Änderungen des Städtebau- und Raumordnungsrechts 2022/2023" der TU Kaiserslautern im Congress Center Ramstein am 14.03.2023 um 15.15 Uhr einen Vortrag. Inhalt und Titel ihres Vortrags ist das überragende Interesse an der Errichtung und dem Bau von Anlagen der Erneuerbaren Energien zur Wahrung der öffentlichen Sicherheit und dessen Planungsrelevanz.

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Kanzlei

AVR ist seit 1990 bundesweit und heute mit Standorten in München, Berlin, Potsdam und Hamburg auf allen Gebieten des Umwelt-, Planungs- und Wirtschaftsverwaltungsrechts tätig. Die Kanzlei ist spezialisiert auf das Genehmigungsmanagement und die Umsetzung von umweltrelevanten Planungsvorhaben sowie die Immobilienentwicklung auf Vorhabenträgerseite.

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