Wolfgang Kalz

Wolfgang Kalz hat verwaltungsrechtliche Tätigkeiten in nahezu allen Bereichen ausgeübt und verfügt damit über besonders breit gestreute Erfahrungen.

Während seiner 27-jähigen Dienstzeit am OVG Lüneburg gehörte er dessen 7. Senat an, davon 10 Jahre als Vorsitzender Richter.

Kerngebiete seiner richterlichen Tätigkeit waren das Gewerbe- und das Verkehrswegeplanungsrecht, das Immissionsschutz-, Atom- und Bergrecht sowie das Bodenschutz- und Abfallrecht. Besondere Beachtung in der Öffentlichkeit fanden die rechtskräftig gewordenen Urteile des Senats von 2006 zum Endlager „Schacht Konrad“ in Salzgitter.

Wolfgang Kalz legt besonderen Wert auf das offene und lebhafte Gespräch mit den Beteiligten sowie eine Ansprache der Probleme, die auch für den juristischen Laien verständlich ist. Dies hat er zuletzt auch in vielen Seminaren zum Planfeststellungsrecht der Verkehrs- und Schienenwege unter Beweis gestellt.

Als Schwerpunkte seiner anwaltlichen Tätigkeit haben sich das Projektmanagement und die Moderation im Eisenbahn- und Energiewirtschaftsrecht (Höchstspannungsleitungen) herausgebildet. Dabei hat Herr Kalz u. a. große Anhörungsverfahren geleitet und an Planfeststellungsbeschlüssen auf Behördenseite mitgewirkt.

Vita

  • Studium der Rechtswissenschaft in Würzburg und Erlangen, Referendariat im OLG-Bezirk Bamberg
  • Von 1976 bis 1978 höherer Verwaltungsdienst beim Regierungspräsidenten in Hildesheim, zwischenzeitlich abgeordnet zur Kreisverwaltung Hildesheim
  • Von 1979 bis 1980 Dozent an der Niedersächsischen Fachhochschule für Verwaltung und Rechtspflege, Fachbereich allgemeine innere Verwaltung
  • Von 1980 bis 1986 Richter am VG Hannover
  • Von 1986 bis 1991 Richter am OVG für die Länder Niedersachsen und Schleswig-Holstein in Lüneburg
  • Von 1991 bis 2013 Richter am OVG Lüneburg, ab 2003 Vorsitzender Richter
  • Seit 2014 Rechtsanwalt/Of Counsel bei AVR
  • Seit 2015 Tagesseminare

Veröffentlichungen

    • Kommentierung des § 4 AtG (Beförderung von Kernbrennstoffen), § 4b AtG (Beförderung von Kernmaterialien in besonderen Fällen) und § 9c AtG (Landessammelstellen)

      in: Hennenhöfer/Mann/Pelzer/Sellner (Hrsg.), Atomgesetz / Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen, Kommentar, München 2021

    • Planungsrechtliche Voraussetzungen des Ausbaus einer Eisenbahnstrecke in einem Stadtgebiet (Abschnitt Wilhelmshaven - Oldenburg)

      jurisPR-UmwR 4/2021 Anm. 1

      zusammen mit Martin Spieler

  • 2020
    • Das Maß für Beeinträchtigungen nach § 34 Abs. 2 BNatSchG beim Ersatzneubau von Höchstspannungsleitungen – bloße Deltabetrachtung?

      in: UPR 2020, S. 453 ff.

  • 2016
    • Erfahrungsbericht über die externe Moderation des Erörterungstermins im eisenbahnrechtlichen Planfeststellungsverfahren

      in: NordÖR 2016, S. 278 ff.

Wolfgang Kalz

Rechtsanwalt
Vorsitzender Richter am Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht a.D.
Of Counsel

Planfeststellungsrecht für Straßen-, Schienen- und Wasserwege sowie Hochspannungsleitungen, Atom- und Strahlenschutzrecht, Bergrecht, Umweltrecht, Rechtsschutz vor den Verwaltungsgerichten

040 694578-50
kalz@avr-rechtsanwaelte.de

Neuer Wall 46
20354 Hamburg