Beiträge zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG)
Das geothermische Potenzial in Deutschland ist enorm, wird bislang aber kaum genutzt. Ausgehend von diesem Befund sollen mit dem Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG) die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vereinfachte Erschließung von Erdwärme geschaffen werden. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst neben Geothermieanlagen auch Wärmeleitungen sowie Wärmepumpen und Wärmespeicher.
Der Bundesrat hat heute den Weg für das Gesetz frei gemacht. Ziel ist es, den Ausbau der Geothermie und weiterer Infrastrukturen für die Wärmewende zu beschleunigen, indem die Verfahren nach dem einschlägigen Fachrecht verschlankt werden. Hierzu wird v.a. das Zulassungsregime nach dem Bundesberggesetz (BBergG) und dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) angepasst. Hinzu kommt die Außenbereichsprivilegierung von Geothermievorhaben und bestimmten Batteriespeicheranlagen im Baugesetzbuch (BauGB).
Lukas Muffler fasst die neuen Regelungen in einem aktuellen Beitrag für den Praxisreport von Juris zusammen und ordnet sie in den Kontext der kommunalen Wärmeplanung ein. In derselben Ausgabe erscheint von Julius Lüttgau ein Beitrag zu den viel diskutierten Tatbeständen für eine Außenbereichsprivilegierung von Batteriespeicheranlagen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB.
Praxisreport zum GeoBG und zur Außenbereichsprivilegierung von Batteriespeicheranlagen
-
Beschluss der Wärmesatzung für München
weiter lesen -
20. Bayerische Wassertage am 26.11. und 27.11.2025 in Augsburg
weiter lesen -
Martin Spieler zum Honorarprofessor der TU München ernannt
weiter lesen