Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.
Meldungen
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avr Veranstaltung: „Beschleunigte Genehmigungsverfahren und Sicherstellung der Energieversorgung“
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Sicherstellung der Energieversorgung für die Wirtschaft – Was ist genehmigungsrechtlich zu tun?
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avr Standpunkt: Klimagerechte Transformation der Wirtschaft
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