Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren

Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.

Meldungen
  • Beiträge zum Geothermie-Beschleunigungsgesetz (GeoBG)

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  • Beschluss der Wärmesatzung für München

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  • 20. Bayerische Wassertage am 26.11. und 27.11.2025 in Augsburg

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