Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.
Meldungen
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Seminarankündigung: Das Einvernehmen der Gemeinde im Bauplanungsrecht am 25.01.2023
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Prof. Dr. Andrea Versteyl auf der Wissenschaftlichen Fachtagung der TU Kaiserslautern am 14. März 2023
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Prof. Dr. Versteyl auf dem Mobilitätskongress der Friedrich-Naumann-Stiftung am 07.03.2023
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