Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren
Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.
Meldungen
-
16. Bayerische Immissionsschutztage am 04.06. und 05.06.2025 in Augsburg
weiter lesen -
AVR als Sachverständige zum Entwurf des Normenkontrollratsgesetzes in Sachsen-Anhalt
weiter lesen -
AVR ernennt Dr. Jennifer Arnold, Dr. Eva-Maria Ehemann und Lukas Muffler zu assoziierten Partnern
weiter lesen