Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren

Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.

Meldungen
  • Seminarankündigung: Das Einvernehmen der Gemeinde im Bauplanungsrecht am 25.01.2023

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  • Prof. Dr. Andrea Versteyl auf der Wissenschaftlichen Fachtagung der TU Kaiserslautern am 14. März 2023

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  • Prof. Dr. Versteyl auf dem Mobilitätskongress der Friedrich-Naumann-Stiftung am 07.03.2023

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