Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren

Die Beteiligung der gesamten Öffentlichkeit in Genehmigungsverfahren ist europarechtlich nicht gefordert – die Beschränkung auf die betroffene Öffentlichkeit stärkt den vorgezogenen Rechtsschutz der Betroffenen und dient der Beschleunigung. Mit dem entsprechenden Gesetzesvorschlag aus Niedersachsen setzen wir uns in der Ausgabe 04/2020 der EurUP auseinander.

Meldungen
  • 16. Bayerische Immissionsschutztage am 04.06. und 05.06.2025 in Augsburg

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  • AVR als Sachverständige zum Entwurf des Normenkontrollratsgesetzes in Sachsen-Anhalt

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  • AVR ernennt Dr. Jennifer Arnold, Dr. Eva-Maria Ehemann und Lukas Muffler zu assoziierten Partnern

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