Damit BImSchG-Genehmigungsverfahren nicht zum Einfallstor für Industriesabotage werden
In BImSchG-Genehmigungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung werden die Antragsunterlagen öffentlich ausgelegt. Diese enthalten detaillierte Informationen, Pläne und Zeichnungen zu Anlagenteilen, Verfahren, Prozessen, Stoffen, Sicherheitsvorkehrungen etc.
Meldungen über Industriespionage und -sabotage häufen sich. Wie der aktuelle Stromausfall in Teilen Berlins zeigt, betreffen die damit verbundenen Schäden und Gefahren nicht nur Industrieunternehmen, sondern alle Bereiche – vor allem die Schwächsten der Gesellschaft. Auch Genehmigungsverfahren müssen daher zügig krisensicher ausgestaltet, Betriebs-/Geschäftsgeheimnisse und Sicherheitsbelange besser geschützt werden.
Der in Heft 12/2025 der ZGI erschienene Beitrag von Dr. Peter Kersandt und Johann von Stülpnagel zeigt auf, dass das Immissionsschutzrecht dem Geheimnisschutz und den Sicherheitsinteressen nicht ausreichend Rechnung trägt. Die Autoren plädieren deshalb für eine Einschränkungen des Umfangs der auszulegenden Unterlagen, ohne die Anstoßfunktion für die Öffentlichkeit zu beeinträchtigen.
Praxisnahe Vorschläge zur Neuregelung der Auslegungsvorschriften, die stärker vor deren Missbrauch schützen und gleichzeitig eine transparente Sachentscheidung gewährleisten, runden den Beitrag ab.
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