Praxisreport zur Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes

Mit der zweiten Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes (KSG), die der Bundestag am 26.04.2024 beschlossen hat, soll das deutsche Klimaschutzrecht nach der Intention des Gesetzgebers "vorausschauender und effizienter" gestaltet werden. Die Verantwortung für die Herstellung von Klimaneutralität, zu der Art. 20a GG den Staat verpflichtet, soll „stärker als bisher als kollegiale Gemeinschaftsaufgabe der Bundesregierung begriffen“ werden.

Die Einhaltung der nationalen Klimaschutzziele wird künftig anhand einer sektorübergreifenden und mehrjährigen Gesamtrechnung überprüft. Basis hierfür ist das jährliche Monitoring durch das Umweltbundesamt (UBA) und den Expertenrat für Klimafragen (ERK), der in seiner Bedeutung für die wissenschaftliche Überprüfung der deutschen Klimaschutzpolitik eine Aufwertung erfährt.

Der Beitrag von Lukas Muffler und Marie Beyrich, der im aktuellen Umwelt-Praxisreport von Juris erschienen ist und den wir Ihnen unten verlinkt haben, stellt die wesentlichen Neuregelungen der Novelle dar und zeigt, dass die Handlungsspielräume für die Bundesregierung früher oder später in allen Sektoren kleiner werden. An diesem Befund hat sich durch die Neuregelungen nichts geändert, wohl aber an dem Weg, der Deutschland zur Klimaneutralität führen soll.

Für den Gebäudesektor hat der Bundesgesetzgeber mit der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG), die am 01.01.2024 in Kraft getreten sind, mittlerweile die Weichen für die Dekarbonisierung gestellt. Nur so kann, in den Worten des BVerfG, „ein Planungshorizont entstehen, vor dem Anreiz und Druck erwachsen, die erforderlichen, teils langwierigen Entwicklungen in großer Breite in Gang zu setzen“.

AVR berät zahlreiche Kommunen und Unternehmen auf ihrem Weg hin zu einer klimaneutralen Energieversorgung. Zu unseren vielfältigen Tätigkeiten in diesem Bereich zählen aktuell neben mehreren Planfeststellungsverfahren für Höchstspannungsfreileitungen u.a. das Bebauungsplanverfahren für eine große Biogasanlage mit Freiflächenphotovoltaik und die kommunale Wärmeplanung, die in den nächsten Jahren für jede Stadt und Gemeinde in Deutschland durchgeführt werden muss.

Die zweite Novelle des Bundes-Klimaschutzgesetzes

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