Seminar zum Abfallrecht

Textilhandelsunternehmen bieten Kunden seit einigen Jahren die Möglichkeit, Altkleider in ihren Filialen abzugeben. Das erspart den Gang zum Altkleidercontainer und wird mit einem Gutschein belohnt, ist – rechtlich gesehen – aber trotzdem eine Maßnahme zur Verwertung von Abfällen. Denn:

Auch Altkleider, die im Einzelhandel gesammelt werden, sind Abfall im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes; etwas anderes gilt nur für Altkleider, die einer unmittelbaren Wiederver-wendung zugeführt werden (z.B. bei der Abgabe in Second-Hand-Shops). Bei der Rücknahme von Alttextilien durch den Einzelhandel muss deshalb die sog. Abfallhierarchie berücksichtigt werden. Danach sollen Abfälle vorrangig wiederverwendet oder recycelt und nur ausnahmsweise energetisch verwertet, d.h. verbrannt werden.

Das ist nur einer von vielen Fällen, die in unserem Seminar zu den „Grundlagen des Abfallrechts“ behandelt werden (Dozenten: Kevin Marschhäuser und Lukas Muffler). Das Seminar wird vom Landesamt für Umwelt Sachsen veranstaltet und findet am 30. und 31. Mai in Reinhardtsgrimma bei Dresden statt. Wir freuen uns über die Einladung und die Möglichkeit, uns mit den Behörden über aktuelle Entwicklungen im Bereich des Abfall- und Kreislaufwirtschaftsrechts auszutauschen.

Veranstaltungsprogramm "Grundlagen des Abfallrechts"

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