Update zum PlanSiG

Update zum Thema Planungssicherheit in Zeiten von Corona: Heute Vormittag wurde im Bundesgesetzblatt das Gesetz zur Verlängerung der Geltungsdauer des Planungssicherstellungsgesetzes (PlanSiG) bis zum 31. Dezember 2022 verkündet.

Damit gilt das PlanSiG übergangslos über den ursprünglichen Geltungszeitraum (bis zum 31.03.2021) fort. So können Planungs- und Zulassungsverfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung auch weiter unter den erschwerten Bedingungen der COVID-19-Pandemie fortgeführt werden.

Über Inhalt und Vorteile hatten wir bereits im April 2020 berichtet. Mit unseren bisherigen und zukünftigen Erfahrungen in verschiedensten Projekten wollen wir auch zur vorgesehenen Evaluation des Gesetzes beitragen.

Meldungen
  • Seminarankündigung: Das Einvernehmen der Gemeinde im Bauplanungsrecht am 25.01.2023

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  • Prof. Dr. Andrea Versteyl auf der Wissenschaftlichen Fachtagung der TU Kaiserslautern am 14. März 2023

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  • Prof. Dr. Versteyl auf dem Mobilitätskongress der Friedrich-Naumann-Stiftung am 07.03.2023

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