Rechtsrahmen für die kommunale Wärmeplanung im Lichte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes
Wenn die gesetzlich vorgegebenen Klimaziele auch nur annähernd erreicht werden sollen, führt an der Wärmewende kein Weg vorbei. Grundlage für die Umsetzung von konkreten Maßnahmen im Bereich der leitungsgebundenen Wärmeversorgung ist die Erstellung von Wärmeplänen. Kommunen, denen diese (Pflicht-)Aufgabe übertragen wird, haben einen weiten Gestaltungsspielraum, müssen aber die grundlegenden Weichenstellungen beachten, die sich aus höherrangigem Recht ergeben.
Unser Rechtsanwalt Lukas Muffler wird im Rahmen der Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht am 05.12.2023 einen Vortrag zum "Rechtsrahmen für die kommunale Wärmeplanung im Lichte der Novelle des Gebäudeenergiegesetzes" halten. Für die Kommunen stellen sich in diesem Zusammenhang aktuell zahlreiche Fragen. Der Vortrag stellt vor dem Hintergrund der aktuellen Gesetzesvorhaben auf Bundesebene einschließlich der viel diskutierten Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) und der Klima-Rechtsprechung des BVerfG den rechtlichen Rahmen dar, in dem Kommunen sich bei der Durchführung einer Wärmeplanung bewegen.
Die Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht sind eine gemeinsame Veranstaltungsreihe des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht (IUPR) sowie des Helmholtz-Zentrums für Umweltforschung, die im Wintersemester 2009/2010 ins Leben gerufen wurde. Sie soll interessierte Praktiker über aktuelle Entwicklungen im Umweltund Planungsrecht informieren und gleichzeitig ein Forum zum ungezwungenen Meinungsaustausch bieten. Den Flyer zu der Veranstaltung und Informationen zur Anmeldung finden Sie hier:
Programmflyer Leipziger Gespräche zum Umwelt- und Planungsrecht
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