Beschluss der Wärmesatzung für München
Die Landeshauptstadt München hat am 26.11.2025 die Satzung über eine nachhaltige Wärmeversorgung beschlossen. Ziel ist es, die Umsetzung der Wärmeplanung als langfristige Aufgabe in den städtischen Verwaltungsvollzug zu integrieren und die darauf gerichteten Verfahren zu beschleunigen. Die Satzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.
AVR hat im Auftrag der Landeshauptstadt München zunächst ein Rechtsgutachten zur Wärmeplanung erstellt und anschließend an der Erarbeitung der Satzung mitgewirkt, die nun beschlossen wurde. Die Stadt knüpft damit an ihre bundesweite Vorreiterstellung bei der Wärmeplanung an und stellt wichtige Weichen für die Umsetzung konkreter Maßnahmen.
Für einen effektiven Verwaltungsvollzug muss die kommunale Wärmeplanung rechtlich mit den Instrumenten für ihre Umsetzung verzahnt werden; andernfalls droht sie zu einer weitgehend wirkungslosen „Schubladenplanung“ zu werden. Die nun beschlossene Satzung schafft die notwendige Schnittstelle zwischen der Wärmeplanung im engeren Sinne und konkreten Maßnahmen.
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