Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zur Eisenbahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven
Das BVerwG hat nunmehr sein vollständiges Urteil veröffentlicht, mit dem das Gericht den Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes zum Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg–Wilhelmshaven bestätigt hat (Urteil v. 15.10.2020 – 7 A 9.19).
Damit geht ein umfangreiches Verfahren für die Bahn erfolgreich zu Ende. Im Anhörungsverfahren, das durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Anhörungsbehörde durchgeführt wurde, hat AVR durch Wolfgang Kalz den Erörterungstermin über ca. 8500 Einwendungen moderiert und die Behörde bei der rechtlichen Beurteilung des Vorhabens und der Behandlung der Einwendungen unterstützt.
Wir freuen uns über die Bestätigung dieser Arbeit durch das BVerwG!
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