Industrieemissionsrichtlinie (IED) – Anhörung im Umweltausschuss
In der gestrigen Anhörung im Umweltausschuss des Deutschen Bundestages zur Umsetzung der IED-Novelle haben die Sachverständigen von BDI, VCI, ThyssenKrupp und AVR übereinstimmend darauf hingewiesen, dass
- • der Gesetzentwurf der Bundesregierung keine 1:1-Umsetzung beinhalte, insbesondere auch auf nach der Richtlinie mögliche Ausnahmeregelungen ohne zureichende Begründung verzichte,
- • welche Risiken die Festlegung von strengstmöglichen Werten innerhalb der Emissionsbandbreiten der BVT berge, sodass die Unternehmen nicht nur in Einzelfällen Ausnahmen beantragen werden müssen.
- Während Frau Wolf für den VCI darauf hinwies, die IED-Novelle sei durch die Entwicklungen in den letzten zwei Jahre eingeholt, wenn nicht überholt worden, erwiderten die Vertreterinnen der Deutschen Umwelthilfe und von ClientEarth, es sei offen, ob und wann es auf EU-Ebene zu anderen Regelungen komme. Ein Abwarten sei rechtlich ausgeschlossen und berge erhebliche Risiken für weitere Umweltschäden, die durch die deutsche Industrie verursacht würden.
Die Positionen lagen somit, wie erwartet, weit auseinander:
https://www.bundestag.de/ausschuesse/umwelt/sitzungen/1157986-1157986
Es bleibt zu hoffen, dass der Bundesrat den Vermittlungsausschuss anruft.
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