Rechtsstellung privater Entsorgungsunternehmen
In der Vergangenheit haben viele Kommunen die Abfallentsorgung ausgelagert, um Geld zu sparen. Die Entsorgungssicherheit in Deutschland hängt deshalb in vielen Bereichen der Abfallwirtschaft von den Leistungen privater Entsorgungsunternehmen ab.
Die Rechtsstellung dieser Unternehmen zählt zu den ungelösten Fragen des Abfallrechts und hat das BVerwG nun erneut beschäftigt, diesmal im Bereich der Abfallbeseitigung (auf Deponien). Die Aussagen, die der 7. Senat hierzu getroffen hat, sind für die Entsorgungswirtschaft in Deutschland von grundsätzlicher Bedeutung und mit weitreichenden Konsequenzen verbunden.
Peter Kersandt und Lukas Muffler setzen sich in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der Abfallwirtschaft (AbfallR) ausführlich mit der Entscheidung auseinander. Das Fazit: Private Entsorgungsunternehmen müssen sich in Zukunft darauf einstellen, dass die rechtliche Grundlage für ihre wirtschaftliche Betätigung, der sog. Entsorgungsausschluss nach § 20 Abs. 3 KrWG, jederzeit widerrufen werden kann. Darauf sollten private Vorhabenträger vorbereitet sein und zur Sicherung ihrer Investitionen die Kooperation mit den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern suchen.
Die vollständige Entscheidung finden Sie hier.
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