AVR berät Niedersächsisches Umweltministerium bei ASSE II

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz hat der Bietergemeinschaft bestehend aus den Kanzleien Andrea Versteyl Rechtsanwälte, KÜMMERLEIN Rechtsanwälte & Notare, Rechtsanwalt Dr. Christian Raetzke sowie Prof. Dr. Thomas Mann von der Universität Göttingen den Auftrag für die Rechtsberatung des Ministeriums für den Weiterbetrieb der Schachtanlage Asse II einschließlich einer Rückholung radioaktiver Abfälle erteilt.

Das Gesamt-Genehmigungsverfahren stellt alle Beteiligten vor große juristische Herausforderungen. Es handelt sich um ein Bündel von Anträgen, die von der Bundesgesellschaft für Endlagerung mbH teils parallel, teils zeitlich gestaffelt eingereicht werden sollen. Dabei ergeben sich zahlreiche Abgrenzungsfragen vor allem zwischen Atom-, Strahlenschutz- und Bergrecht sowie dem Recht der Umweltverträglichkeitsprüfung.

Vor dem Hintergrund der bewegten Historie der ASSE, die zunächst unter Berg- und Strahlenschutzrecht betrieben und erst später in das Atomrecht überführt wurde, dürften die anstehenden Zulassungsverfahren auch besonders im Fokus der Öffentlichkeit stehen.

Die Bietergemeinschaft konnte das Ministerium von seiner fachlichen Qualität für die höchst komplexen Verfahren überzeugen.

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