Beschluss des Bundesrates zur TA Luft verschoben

Vergangenen Freitag hätte der Bundesrat über den Entwurf der Bundesregierung für die Novellierung der TA Luft abstimmen sollen. Diese Beratung wurde allerdings kurzfristig abgesetzt. Neuer Termin ist nunmehr der 28.05.2021.

Die Beschlussfassung ist von großer Bedeutung für die Genehmigungspraxis in Deutschland, weil die TA Luft das zentrale Regelwerk für die Zulässigkeit von Luftschadstoffemissionen beim Betrieb von gewerblichen Anlagen enthält. Die zuständigen Ausschüsse des Bundesrates haben zahlreiche Änderungen zu dem über Jahre erarbeiteten Entwurf der Bundesregierung vorgeschlagen. Die Änderungsvorschläge würden teilweise zu relevanten Verschärfungen der derzeit im Entwurf vorgesehenen Regelungen führen und haben daher erhebliche praktische Bedeutung. Sie könnten die Anlagenbetreiber und Genehmigungsbehörden vor erhebliche Herausforderungen stellen.

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