Bundesrat beschließt Ersatzbaustoffverordnung

Am 25.06.2021 hat der Bundesrat nach über 15 Jahre andauernden Diskussionen und der zu Beginn dieses Jahres noch verweigerten Zustimmung des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat der Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung zugestimmt. Die Verordnung, auch bekannt als Mantelverordnung, soll zwei Jahre nach Ihrer Verkündung in Kraft treten.

Zu begrüßen ist, dass dadurch unter anderem erstmals bundeseinheitlich rechtsverbindlich geregelt wird, unter welchen Voraussetzungen mineralische Ersatzbaustoffe eingebaut und hergestellt werden dürfen sowie welche Anforderungen an Material für Verfüllungen in Abgrabungen und Tagebauen zu stellen sind. In der Verwaltungspraxis wurde hierfür bisher ausschließlich die grundsätzlich unverbindliche LAGA-Mitteilung 20 herangezogen.

Wesentliche Änderung im Vergleich zu den Vorentwürfen der Mantelverordnung ist die Aufnahme einer Länderöffnungsklausel für Verfüllungen in § 8 Abs. 8 BBodSchV. Danach können Länder die Verfüllung mit Materialen zulassen, die die Parameter der BBodSchV nicht erfüllen, wenn nachgewiesen wird, dass eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung erfolgt.

Weiterhin vermisst werden und zur Rechtssicherheit beigetragen hätten Regelungen zum Abfallende von Recyclingbaustoffen. Dadurch hätte den bestehenden Akzeptanzproblemen von Ersatzbaustoffen begegnet werden können.

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