BVerwG bestätigt Ausbau der Eisenbahnstrecke Oldenburg-Wilhelmshaven auch im Stadtbereich Oldenburg

Die Urteilsbegründung steht zwar noch aus; der Tenor ist jedoch eindeutig. Das Gericht folgte den Klagen der Stadt Oldenburg und von Anliegern in seinen Urteilen vom 15.10.2020 (7 A 9.19 und 7 A 10.19) in keinem Punkt.

Damit geht ein umfangreiches Verfahren für die Bahn erfolgreich zu Ende. In dem Anhörungsverfahren, das durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) als Anhörungsbehörde des planfeststellenden Eisenbahnbundesamtes durchgeführt wurde, hat RA Kalz (avr) den Erörterungstermin in Oldenburg über ca. 8.500 Einwendungen moderiert und den Entwurf der Stellungnahme nach § 73 Abs. 9 VwVfG mit der rechtlichen Beurteilung des Vorhabens und der Behandlung der Einwendungen in Zusammenarbeit mit der NLStBV verfasst (vgl. Kalz in NordÖR 2016, Heft 7/8, S. 278).

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