Seminarankündigung: Das Einvernehmen der Gemeinde im Bauplanungsrecht am 25.01.2023

Bestimmte Bauvorhaben bedürfen der Zustimmung der Gemeinde, in deren Gebiet das Vorhaben realisiert werden soll. Das Bauplanungsrecht bezeichnet diese Zustimmung als das sog. Einvernehmen der Gemeinde.

Entgegen der Annahme vieler Gemeinden ist die Gemeinde nicht wirklich frei in ihrer Entscheidung darüber, ob sie einem Bauvorhaben zustimmt oder nicht. Im Gegenteil: die Gemeinde muss bei ihrer Entscheidung sehr genaue Maßgaben beachten. Sie muss außerdem Fristen einhalten. Verstößt sie gegen die rechtlichen Anforderungen, wird das Bauvorhaben auch ohne ihre Zustimmung genehmigt.

Die Besonderheiten des Einvernehmens der Gemeinde, die rechtlichen Anforderungen und die Folgen des Verfahrens und etwaiger Fehler für die Gemeinde und den Bauherrn werden in einem vom vhw veranstalteten Webinar am 25.01.2023 durch Dr. Martin Spieler erläutert. Eine Anmeldung ist noch möglich. Hier geht es zur Anmeldung.

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