Sicherstellung der Energieversorgung für die Wirtschaft – Was ist genehmigungsrechtlich zu tun?
Mit dem Entwurf zur Novelle des Energiesicherstellungsgesetzes hat das BMWK – erneut –schnellstmöglich geliefert. Das Gesetz soll die Handlungsfähigkeit des Staates im Krisenfall wahren bzw. schnellstmöglich wiederherstellen und bei befürchteten Einschränkungen der Versorgung die Zuweisung von reduzierten Energiemengen regeln.
Hierzu und zur Zulassung möglichst klimaneutraler Alternativen zur Aufrechterhaltung der Energieversorgung informieren wir Sie gerne in anliegendem Newsletter.
Newsletter Sicherstellung der Energieversorgung für die Wirtschaft
Meldungen
-
20. Bayerische Wassertage am 26.11. und 27.11.2025 in Augsburg
weiter lesen -
Martin Spieler zum Honorarprofessor der TU München ernannt
weiter lesen -
Planung, Bau und Betrieb einer CCS/CCU-Infrastruktur - Aufsatz in der KlimaRZ
weiter lesen