Verwaltungsgebühren für großflächige Waldumwandlungen
Unsere Rechtsanwälte Dr. Peter Kersandt und Lukas Muffler haben sich in einem Rechtsgutachten für die Landesarbeitsgemeinschaft der IHK Brandenburg mit der Bemessung von Verwaltungsgebühren für großflächige Waldumwandlungen auseinandergesetzt und dazu einen Aufsatz geschrieben, der in der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für die Landes- und Kommunalverwaltung (LKV) erscheint.
Die neue flächenabhängige Gebührenregelung mit festem Gebührensatz im Land Brandenburg führt bei großflächigen Waldumwandlungen zu Verwaltungsgebühren, die ihrer Höhe nach unter keinem vernünftigen Gesichtspunkt mehr gerechtfertigt sind. Sie verstößt gegen das Äquivalenzprinzip und ist deshalb rechtswidrig.
Eine flächenabhängige Gebührenregelung ist – wenn überhaupt – nur zulässig, wenn die Gebührenhöhe gedeckelt oder wenn der Behörde bei der Festsetzung im Einzelfall ein Gebührenrahmen vorgegeben und ein Ermessen zur Vermeidung unverhältnismäßig hoher Kosten eingeräumt wird.
Die Erhaltung des Waldes sowie die Vermeidung und Verringerung der nachteiligen Wirkungen einer Umwandlung des Waldes für seine Schutz- oder Erholungsfunktionen stellen legitime Zwecke gesetzgeberischen und behördlichen Handelns dar. Die Erhebung von Verwaltungsgebühren dient jedoch nicht dazu, den Wald und seine Funktionen zu schützen oder die negativen Auswirkungen einer Waldumwandlung zu kompensieren. Das ist Aufgabe des Forst- und Naturschutzrechts.
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