Wiederverwendung von Wasser

Klimawandel und Dürreperioden führen auch in Deutschland zu steigender Wasserknappheit. Um diesen gesellschaftlichen Herausforderungen zu begegnen, wird in Deutschland und der EU über die Wiederverwendung von aufbereitetem Abwasser (z.B. zur landwirtschaftlichen Bewässerung), also eine Art „Abwasserrecycling“, nachgedacht.

In einem gemeinsamen Aufsatz mit Jörg Drewes, Inhaber des Lehrstuhls für Siedlungswasserwirtschaft an der Technische Universität München, haben sich unsere Rechtsanwälte Dr. Martin Spieler und Lukas Muffler mit den wasserrechtlichen Rahmenbedingungen der Wasserwiederverwendung in Deutschland auseinandergesetzt. Der in der UWP (04/2020) bereits erschienene erste Teil des Aufsatzes befasst sich mit einer neuen EU-Verordnung über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung und mit grundsätzlichen Anforderungen des deutschen Wasserrechts.

In der UWP (01/2021) erscheint nun der zweite Teil des Beitrags, der sich mit rechtlichen und technischen Anforderungen zum Schutz des Grundwassers bei der Genehmigung einer Wiederverwendung von Wasser befasst.

Der Beitrag erscheint derzeit außerdem in drei Teilen in den Fachzeitschriften Korrespondenz Abwasser – Abfall (KA) und Korrespondenz Wasserwirtschaft (KW).

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