Kommentar zum Atomgesetz erschienen

Auch nach dem 35. Jahrestag von Tschernobyl und dem von der Bundesregierung beschlossenen Atomausstieg hat das Atomrecht seine große Bedeutung nicht verloren. Gegenwärtig spielen Entsorgungs- und Haftungsfragen eine hervorgehobene Rolle. Diese und andere Themen werden in dem Kommentar zum Atomgesetz und Pariser Atomhaftungs-Übereinkommen von Hennenhöfer/Mann/Pelzer/Sellner (HMPS AtG), 1. Aufl., 2021 dogmatisch fundiert und umfassend abgedeckt. Sämtliche Autoren waren und sind mit der Anwendung des Atomgesetzes befasst.

Unser Hamburger Kollege und Vorsitzender Richter am OVG Lüneburg a.D. Wolfgang Kalz kommentiert im HMPS AtG § 4 AtG zur Beförderung von Kernbrennstoffen, § 4b AtG zur Beförderung von Kernmaterialen in besonderen Fällen und § 9c AtG zu den Landessammelstellen.

Durch seine Tätigkeit als Vors. Richter am OVG Lüneburg liefert Herr Kalz Expertenwissen aus „erster Hand“. Er leitete u.a. die gerichtliche Überprüfung bedeutsamer Zulassungsentscheidungen des Atom- und Strahlenschutzrechts (z.B. die Urteile zum Endlager Schacht Konrad).

Neben Wolfgang Kalz sind auch die Kollegen Prof. Dr. Andrea Versteyl und Dr. Peter Kersandt im Atomrecht tätig. Unsere Kanzlei verfügt im Atomrecht insoweit über eine langjährige Erfahrung und besondere Expertise.

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